Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Smartleben Autos AG
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Smartleben Autos AG, München (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder digitale Bestätigung eines Angebots durch den Auftragnehmer zustande. Mündliche Nebenvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Änderungen dieser AGB müssen ebenfalls schriftlich festgehalten werden.
2. Umfang der Dienstleistungen
Der Auftraggeber bestellt ausschließlich folgende spezifische Leistungen: 1) Saisonale Gartenpflege, 2) Pflanzung von Bäumen und Stauden, 3) Gartendesign und Planung, 4) Installation von Bewässerungssystemen, 5) Raseninstallation und -pflege sowie 6) Errichtung von Terrassen und Gartenwegen. Abweichende oder zusätzliche Leistungen sind nur im Rahmen eines gesonderten Angebots möglich. Alle Angaben zu Pflanzenarten, Materialien und Kosten orientieren sich an den aktuellen Marktpreisen und können bei erheblichen Schwankungen angepasst werden.
3. Haftungsausschluss und Naturgefahren
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Da unsere Arbeit mit lebenden Pflanzen im Freien stattfindet, übernehmen wir keine Garantie für das Überleben von Bäumen, Stauden oder Rasenflächen bei extremen Wetterereignissen (z.B. Dürre, Starkregen, Spätfröste), sofern die vereinbarten Pflegehinweise eingehalten wurden. Schäden durch fremde Dritte (z.B. Tierverbiss) fallen nicht unter unsere Garantie.
4. Datenschutz
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Umfangreiche Informationen zur Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Webseite. Die Bereitstellung Ihrer Kontaktdaten ist für die Vertragsabwicklung zwingend erforderlich.
5. Geistiges Eigentum
Sämtliche von der Smartleben Autos AG erstellten Gartengestaltungspläne, 3D-Visualisierungen und spezifischen Bewässerungskonzepte sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Entwürfen für das vereinbarte Objekt. Eine Vervielfältigung oder Nutzung durch Dritte ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt.
6. Kündigung und Stornierung
Beschädigte oder bereits begonnene Arbeiten können vom Auftraggeber nur unter Erstattung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Kosten und entgangener Gewinne des Auftragnehmers gekündigt werden. Bei Saisonaler Gartenpflege sind laufende Verträge üblicherweise zur nächsten Pflanzperiode kündbar, wobei eine Frist von 8 Wochen einzuhalten ist. Eine Stornierung von Bauprozessen (z.B. Terrassenbau) nach Materialbestellung führt zu Kosten für bereits beschaffte Waren.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kaufleute, Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Inkassounternehmen ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Bei Verbrauchern gilt das Recht ihres jeweiligen Wohnsitzes, sofern nicht zwingende Bestimmungen anders vorsehen.
8. Gewährleistung und Mängelrüge
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe der Leistung bei Bauleistungen (Terrassen, Wege) und 12 Monate bei Pflanzgut und Rasen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sichtbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei versteckten Mängeln muss die Rüge innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung erfolgen. Die Sanierung oder Nachbesserung steht dem Auftragnehmer zu. Verbrauchern stehen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus keine eingeschränkten Rechte vor.